Reparaturbonus Sachsen ist zurück!
Ab sofort bis zu 200€ Zuschuss für deine E-Bike-Akku Reparatur
Liofit ist offiziell anerkannter Reparaturbetrieb im Rahmen des Reparaturbonus Sachsen
Jetzt Reparaturbonus Sachsen sichern und bis zu 200 € Zuschuss für deine E-Bike-Akku Reparatur erhalten!
Neu seit 2025:
E-Bikes (inkl. E-Bike Akkus) stehen erstmals auf der Liste der förderfähigen Geräte. Reparaturen ab einem Wert von 115€ sind förderfähig.
Der Reparaturbonus Sachsen unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, Elektrogeräte reparieren zu lassen, anstatt sie zu entsorgen. Bis zu 50 % der Reparaturkosten (max. 200 €) können erstattet werden. Das ist ein starkes Signal für nachhaltige Mobilität und Ressourcenschonung.
- Neuauflage in Sachsen
- Jetzt auch für E-Bikes
- Bis 200 € Zuschuss (oder 50%)
- Liofit ist anerkannter Reparaturbetrieb
- Nachhaltig reparieren & länger fahren
Werkstatt-Einblick
In unserer Werkstatt werden E-Bike-Akkus professionell geprüft, repariert und wiederaufbereitet. Moderne Prüfstände, geschultes Fachpersonal und strenge Sicherheitsstandards sorgen dafür, dass jeder Akku zuverlässig instandgesetzt wird.
Häufige Fragen zum Reparaturbonus Sachsen (FAQ)
Wer kann den Reparaturbonus beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Sachsen.
Welche Geräte sind förderfähig?
Förderfähig sind verschiedene Elektrogeräte des täglichen Gebrauchs. Neu hinzugekommen sind E-Bikes und deren Akkus.
Die vollständige Liste ist auf der Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter www.sab.sachsen.de/reparaturbonus abrufbar.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bis zu 50 % der Reparaturkosten, maximal 200 € pro Antrag.
Der Mindestrechnungsbetrag liegt bei 115 Euro.
Welche Betriebe dürfen die Reparaturen durchführen?
Nur anerkannte Reparaturbetriebe, die auf der offiziellen SAB-Liste geführt sind.
Die Liofit GmbH ist als Reparaturbetrieb gelistet und berechtigt, förderfähige Reparaturen durchzuführen.
Welche weiteren Bedingungen / Fristen gelten?
- Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Rechnungsdatum eingereicht werden.
- Gefördert werden Reparaturen mit einem Rechnungsdatum ab dem 2. Oktober 2025
- Förderfähig sind bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr.
Muss die Reparatur in Sachsen durchgeführt werden?
Ja, die Reparatur muss bei einem anerkannten Reparaturbetrieb in Sachsen erfolgen.
Welche Nachweise werden benötigt?
- Erforderlich sind Rechnungen, Zahlungsnachweise und ggf. weitere Dokumente, die die fachgerechte Reparatur belegen.
- Eine bezahlte Rechnung liegt vor (Rechnungsadressat und antragstellende Person stimmen überein)
- Details dazu befinden sich auf der Website der SAB.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag wird nach Abschluss der Reparatur online bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht.
- Formular ausfüllen – die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital
- Rechnung hochladen
- Bescheid digital im Förderportal der SAB erhalten
Noch Fragen?
Wenden Sie sich gern an das Förderportal der SAB: https://www.sab.sachsen.de/hilfebereich-foerderportal#FAQ
Alle notwendigen Formulare und Nachweise sind auf der SAB-Website verfügbar.
Liofit als anerkannter Reparaturbetrieb
Liofit GmbH ist offiziell als Reparaturbetrieb im Rahmen des Reparaturbonus Sachsen anerkannt. Reparaturen von E-Bike-Akkus bei Liofit sind damit förderfähig! Du kannst ohne Bedenken deinen E-Bike-Akku bei Liofit reparieren lassen und anschließend den Reparaturbonus Sachsen beantragen.
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Weitere Informationen zum Förderprogramm findest du unter www.sab.sachsen.de/reparaturbonus