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Impressum & AGB

IMPRESSUM

 
Herausgeber

Liofit GmbH
Macherstraße 146
01917 Kamenz
+49 (0) 3578 218950
info@liofit.com

Handelsregister des Amtsgerichts Dresden: HRB30439
Ust-Ident-Nummer:  DE 2799 74804
Steuernummer:  213/113/03799
Geschäftsführer:  Dr. Ralf Günther, Dipl.-Ing. Rico Günther


Disclaimer:
Alle Angaben unseres Internetangebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

Die Liofit GmbH kann diese Website nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Ankündigung ganz oder teilweise verändern und/oder deren Betrieb einstellen und ist nicht dazu verpflichtet, Inhalte dieser Website zu aktualisieren.

Hyperlinks zu Internetangeboten Dritter stellen keine Zustimmung zu deren Inhalten seitens der Liofit GmbH dar. Die Liofit GmbH ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit oder den Inhalt dieser Angebote. Das Herstellen einer Verbindung zu diesen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr des Benutzers.

Jegliche in Verbindung mit der Website oder deren Benutzung auftretenden Rechtsansprüche oder Prozesse unterliegen der Auslegung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • 1. Für sämtliche Lieferungen, und Leistungen unsererseits sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbindlich. Sie gelten als anerkannt durch Auftragserteilung durch den Auftraggeber und Auftragsannahme durch den Auftragnehmer.

     

  • 2. Angebote und Vertragsabschluss

    2.1 Der Vertrag kommt zustande durch Auftragserteilung und Auftragsannahme. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich.

    2.2 Mündliche Absprachen, Auftragserteilungen und Terminierung gelten als unverbindlich und haben grundsätzlich keinen Vertragscharakter.

    2.3 Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

    2.4 Der Auftraggeber ist an Bestellungen und/oder erteilte Aufträge grundsätzlich gebunden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Verzicht auf das Formerfordernis.

    2.5 Für, nach erfolgter Auftragsbestätigung erfolgende, Stornierungen die wir nicht ursächlich zu verantworten haben, erheben wir eine Stornogebühr von 20 v.H. des Nettowertes der Ware bzw. der Leistung , soweit Material – bzw. Warenbestellungen bereits ausgelöst und Leistungen (einschl. Vorleistungen) nachweislich erbracht worden sind.

    2.5.1 Wir behalten uns vor, die im Zusammenhang mit bestätigten Aufträgen bereits entstandenen Kosten, im Falle ungerechtfertigter Stornierung durch den Auftraggeber, diesem gegenüber als Forderung geltend zu machen.

  • 3. Lieferung/ Erfüllungsort

    3.1 Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz.

    3.2 Soweit wir Waren ausliefern, erfolgt die Lieferung auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.

    3.3 Für die Lieferung bzw. Anfahrt im Einzugsbereich unseres Firmensitzes wird eine Pauschale erhoben, außerhalb dessen, ab Stadtgrenze, gelten unsere Listenpreise lt. Angebot.

    3.3.1 Etwaige Lieferzeitangaben sind, soweit sie Lieferungen und Leistungen unserer Partnerfirmen betreffen, in jedem Falle unverbindlich.

    3.4 Teillieferungen sind zulässig und dürfen vom Auftraggeber nicht zurückgewiesen werden, wenn Restlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gewährleistet werden kann.

    3.5 Bei etwaigem Lieferverzug oder zeitweiliger Unmöglichkeit der Leistung, aus Gründen, die sich unserem Einfluss entziehen, ist uns durch den Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch macht.

  • 4. Zahlungsbedingungen

    4.1 Unsere Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

    4.2 Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.

    4.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist zulässig, sofern die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt sind oder wir diese einvernehmlich anerkennen.

    4.4 Kommt der Zahlungspflichtige in Verzug, behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu stellen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

  • 5. Mängelrüge und Gewährleistung

    5.1. Die von uns bearbeiteten bzw. gelieferten Geräte werden vor Ort (auf Wunsch im Beisein des Auftraggebers oder dessen Beauftragten) einer gewissenhaften Funktionsprüfung unterzogen. Die erfolgreiche Funktionsprobe wird mit einem Protokoll dokumentiert. Das Original des Protokolls (Vordruck) verbleibt beim Auftraggeber, ein Doppel verbleibt bei uns. Spätere Reklamationen können nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen anerkannt werden.

    5.2. Die Reklamation hat schriftlich, unter möglichst genauer Angabe der Mängel zu erfolgen. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise auf unsere Kosten nachbessern bzw. Ersatzlieferung vornehmen. Für elektrische bzw. elektronische Baugruppen, welche nicht durch uns in die Auftragsware eingebaut wurden können wir weder Gewährleistung noch in irgend einer Form Garantie übernehmen Die dem Kunden bzw. Auftraggeber auszuhändigenden Garantiebestimmungen (Anlage) sind Bestandteil dieser AGB .

    5.4. Sollten zwei Nachbesserungen bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.

    5.5. Erfolgen innerhalb der Gewährleistungsfrist, durch Dritte, Eingriffe in die von uns bearbeiteten Geräte bzw. in deren einzelne Baugruppen oder werden unbefugt Baugruppen ausgetauscht oder hinzugefügt, so erlischt unsere Gewährleistungspflicht bzw. der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers.

    5.5.1. Ausnahmen von dieser Regelung sind im Einzelfall zulässig, soweit der Auftraggeber uns vor dem beabsichtigten Fremdeingriff über Art und Umfang der fachgerecht auszuführenden Arbeiten in Kenntnis gesetzt hat und wir unsere schriftliche Einwilligung gegeben haben. Entsprechende Auflagen und Empfehlungen unsererseits sind hierbei unbedingt zu beachten.

  • 6. Eigentumsvorbehalt

    6.1 Durch uns gelieferte Waren und eingebaute Teile bleiben bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum.

    6.2. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

  • 7. Haftung und Haftungsausschluss

    7.1. Wir haften für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

    7.2. Unabhängig von unserer, gemäß § 5.5.1. erteilten Einwilligung zu etwaigen Eingriffen Dritter besteht Haftungsausschluss für im ursächlichen Zusammenhang mit derartigen Eingriffen entstehenden unmittelbaren oder mittelbaren Schäden. Haftungsausschluss besteht ebenfalls bei Nichtbeachtung unserer entsprechenden Auflagen und Empfehlungen.

    7.3. Haftungsausschluss besteht desgleichen für von uns nicht vorhersehbare oder im ursächlich Verantwortlichkeitsbereich des Auftraggebers liegende Schäden.

    7.4. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

    7.5. Während der Reparaturzeit im Werk der Liofit GmbH besteht kein Versicherungsschutz. Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsschutzes für den Reparaturgegenstand z.B. hinsichtlich Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Maschinenbruchversicherung zu sorgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden kann Versicherungsschutz für diese Gefahren besorgt werden.

  • 8. Annahmeverzug

    Nimmt der Auftraggeber aus Gründen, die er selbst zu verantworten hat, bestellte oder ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht ab oder können Leistungen nicht erbracht werden, weil deren Ausführung durch Verschulden des Auftraggebers erheblich behindert wird, wird für die Lieferung bzw. Ausführung des Auftrages eine Nachfrist gesetzt. Beschädigungen der Ware wie auch entstehende Mehrkosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.

  • 9. Sonstiges

    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze.
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kamenz.